
Fördertätigkeit
Die Ernst von Siemens Musikstiftung fördert professionelle Projekte der zeitgenössischen Ernsten Musik. Unterstützt werden sowohl Projekte im schöpferischen, interpretatorischen als auch im wissenschaftlichen Bereich. Vorgesehen ist auch die professionelle Nachwuchsförderung, ebenfalls im Bereich der zeitgenössischen Ernsten Musik. Anträge können nur von der veranstaltenden Institution gestellt werden. Eigenanträge und Anträge von Einzelpersonen sind in der Regel nicht möglich. Die Ernst von Siemens Musikstiftung fördert Institution im In- und Ausland. Eine Förderung wird maximal für drei aufeinanderfolgende Jahre bzw. Perioden (z. B. Biennalen) ausgesprochen.
Die Ernst von Siemens Musikstiftung vergibt keine Stipendien und unterstützt nicht die Produktion von marktgängigen CDs. Auch hochschulinterne Projekte können nicht gefördert werden. Ebenfalls vergibt die Stiftung keine allgemeinen institutionellen Förderungen, sondern fördert nur konkrete Projekte. Eine Förderung von Übersetzungen sowie eine Druckkostenförderung von Dissertationen sind ebenfalls nicht möglich. Für den Ernst von Siemens Musikpreis und die Förderpreise für Komponisten ist keine Bewerbung möglich. Die Vergabe erfolgt auf Vorschlag und Auswahl des Kuratoriums.
Stand: Dezember 2010