Antragsfrist

Antragsfrist eines jeden Jahres ist der 15. September. Zu diesem Termin müssen die Online-Anträge erfolgreich versendet sein.

Antragsfrist für kurzfristige Projekte in der zweiten Jahreshälfte

Für Projekte in der zweiten Hälfte des Kalenderjahrs können bis zum 1. März Anträge eingereicht werden. Über diese wird im Mai entschieden. Die Antragsbedingungen sind die gleichen wie zum 15. September.

Antragstellung

Online-Antrag
Anträge können nur online gestellt werden. Hierfür melden Sie sich bitte in unserem Antragssystem an. Bitte füllen Sie das Online-Formluar vollständig in ganzen Sätzen (keine Stichworte) aus. Sie können Ihren Antrag zwischenspeichern und an einem anderen Tag weiter bearbeiten. Ein Versenden des Antrags ist erst nach dem Ausfüllen aller Pflichtfelder möglich. Zur jeweiligen Frist muss der Antrag erfolgreich versendet worden sein, ansonsten gilt die Antragsfrist als versäumt. Nach erfolgreichem Versand des Antrags erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail, die Ihnen den Eingang bei uns im System bestätigt. Nicht versendete Anträge werden nach der jeweiligen Frist aus dem System gelöscht.

Adresse zur Einsendung von zusätzlichem Material (Partituren, Cds)

Ernst von Siemens Musikstiftung

Wittelsbacherplatz 2

80333 München

 

 

Ablauf nach Antragstellung

Prüfung des Antrags
Ihr Antrag wird in der Münchner Geschäftsstelle geprüft. Abgewiesen werden Anträge
- die nicht dem Stiftungszweck entsprechen
- die nach Antragsfrist eingegangen sind
- ohne detaillierten, tabellarischen Finanzplan
Des Weiteren kann jede Institution nur einen Antrag pro Kalenderjahr stellen. Anträge, die einmal abgelehnt worden sind, können nicht erneut eingereicht werden.

Eingangsbestätigung
Wenn Ihr Antrag den Richtlinien entspricht, erhalten Sie von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung. Bis Sie Antwort erhalten, können mehrere Wochen vergehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen vorab weder telefonisch noch per E-Mail Auskunft über den Eingang Ihres Antrags gegeben werden kann.

Änderungen in der Projektplanung
Sollten sich nachträglich Änderungen in der Projektplanung oder bei der Finanzierung ergeben, teilen Sie uns diese bitte möglichst umgehend, unter Angabe der Bearbeitungsnummer, der antragstellenden Institution und des Antragstellers mit.

Mitteilung über Kuratoriumsentscheid
Über die Förderungen entscheidet ein international besetztes Kuratorium. Die Sitzung findet im November statt. Die Bescheide werden Ihnen schriftlich zugesandt. Auch hier kann es einige Wochen dauern, bis Sie den Bescheid erhalten. Da wiederum vorab keine Auskunft erteilt werden kann, sehen Sie bitte auch hier von Anfragen per Telefon oder E-Mail ab. 

Fragen zur Antragstellung

Wenn Sie noch weitere Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an Isabel Berkenbrink und Susanne Debbas.


Stand: Oktober 2012