Leitfaden zur Förderung durch die Ernst von Siemens Musikstiftung

Nennung der Ernst von Siemens Musikstiftung
Die Ernst von Siemens Musikstiftung freut sich, Ihr Projekt zu unterstützen. Die Ernst von Siemens Musikstiftung ist eine private, gemeinnützige Stiftung mit Sitz in der Schweiz. Sie ist nach ihrem Stifter Ernst von Siemens benannt.
Bitte beachten Sie dringend, dass die gewährte Unterstützung keine Förderung durch die Siemens AG ist. Die Siemens AG hat im Jahr 2009 eine Stiftung mit dem Namen Siemens Stiftung gegründet, die unter anderem auch im Musikbereich tätig ist. Um Verwechslungen zu vermeiden, achten Sie deshalb bitte stets auf die korrekte Nennung der Ernst von Siemens Musikstiftung (siehe auch unter Nennung).

Fördergelder
Wenn Ihr Projekt gefördert wird, erhalten Sie nach der Kuratoriumssitzung, die jeweils Ende des Jahres stattfindet, einen Fördervertrag. Die zugesprochenen Gelder sind zweckgebunden und gemäß des Fördervertrags ausschließlich für das bewilligte Projekt bzw. Teilprojekt zu verwenden. Der Anspruch auf Förderung entsteht zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung des geförderten Projekts. Das Fördergeld wird anschließend unaufgefordert auf das im Antragsformular angegebene Konto überwiesen.

Eingangsbestätigung
Innerhalb von 10 Tagen nach Gutschrift des Fördergeldes sind Sie verpflichtet, uns eine Empfangsbestätigung zu schicken. Füllen Sie das Formular bitte am Computer aus, drucken es aus und senden es uns mit rechtsgültiger Unterschrift im Original zu. Leider können wir nicht akzeptieren: handschriftlich ausgefüllte Formulare / nicht mit rechtsgültiger Unterschrift versehene Formular / Faxe, Scans oder Kopien.

Projektnummer
Die Förderung hat eine Projektnummer erhalten, die Sie bitte unbedingt in jeder Korrespondenz mit angeben. Die Projektnummer finden Sie im Zusageschreiben.

Projektänderungen

Inhaltliche Änderungen, Terminverschiebungen, Änderung von Beteiligten etc. sind unbedingt mit uns abzusprechen. Bitte informieren Sie uns möglichst umgehend über geplante Änderungen, da jede Änderung zum Verlust des Rechts auf die zugesagten Fördergelder führt. Nur bei erneuter schriftlicher Zustimmung durch die Stiftung kann die Förderung aufrecht erhalten bleiben. Die Mitteilung von Änderungen ist auch relevant, da wir auf unserer Homepage aktuell auf Ihr Projekt hinweisen.

Zwischenbericht
Wird Ihr Projekt über mehrere Jahre gefördert oder findet es noch nicht im Jahr, in dem das Fördergeld ausbezahlt wird, statt, reichen Sie bitte unaufgefordert halbjährlich einen schriftlichen Zwischenbericht ein. Die Abgabetermine sind, wenn nicht anders in Ihrem Fördervertrag vermerkt, jeweils Ende März und Ende September.

Abschlussbericht/Verwendungsnachweis
Spätestens drei Monate nach Abschluss des Projekts reichen Sie bitte unaufgefordert einen schriftlichen Bericht über den Verlauf des Projekts ein. Bitte geben Sie zunächst die Projektnummer und den Projekttitel an. Der Sachbericht soll auf maximal zwei Din A4 Seiten über den Verlauf des Projekts informieren. Zudem geben Sie bitte auf einer halben Din A4 Seite Auskunft über die erreichten Ziele. Bitte orientieren Sie sich hierbei an den im Antrag formulierten Zielen. Mit dem Abschlussbericht reichen Sie ebenfalls einen tabellarischen unterschriebenen Verwendungsnachweis ein. Dieser soll sich an der dem Antrag beigelegten Finanzkalkulation orientieren, um die tatsächlichen den kalkulierten Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen zu können. Zudem reichen Sie bitte eine Auflistung der Medienberichterstattung und einen Satz aller erschienen Projektdrucksachen ein.
Alle relevanten Punkten sind in einer Checkliste zusammengefasst.

Förderung von Publikationen
Bitte senden Sie uns Belegexemplare nach Absprache zu.

Nennung
Wie in den Förderbedingungen festgelegt, weisen Sie bitte in sämtlichen projektbezogenen Medien (Printmedien, elektronische Medien, etc.) auf die Förderung durch die Ernst von Siemens Musikstiftung hin. Verwenden Sie Logo und Schriftzug mit folgender Formulierung: "Mit freundlicher Unterstützung der [Logo]".

Bei der Förderung eines Kompositionsauftrags ist die Unterstützung mit folgender Formulierung in der Partitur zu vermerken:

Kompositionsauftrag von (Name Ihrer Institution), gefördert durch die Ernst von Siemens Musikstiftung.

Bei der vollständigen Finanzierung eines Kompositionsauftrags durch die Stiftung ist die Unterstützung mit folgender Formulierung in der Partitur zu vermerken:

Kompositionsauftrag von (Name Ihrer Institution), finanziert durch die Ernst von Siemens Musikstiftung.

Auch bei der Uraufführung ist entsprechend auf die Förderung hinzuweisen.

Legen Sie uns alle projektbezogenen Medien vorab per E-Mail zur Freigabe vor. Bitte beachten Sie, dass zwischen Zusendung und Druckdatum zwei Werktage liegen müssen. Bitte legen Sie uns ebenfalls Ihre Pressemitteilungen zur Freigabe vor und weisen Sie auch hier auf die Förderung hin. Es genügt die schriftliche Nennung der Ernst von Siemens Musikstiftung.

Senden Sie uns bitte jeweils ein Belegexemplar der entsprechenden Drucksachen zu.

Homepage
Bitte senden Sie uns für unsere Homepage bis Ende Dezember unaufgefordert ein rechtefreies Foto Ihres Projekts zu.


Postsendungen
Postalische Sendungen richten Sie bitte ausschließlich an unsere Münchner Adresse:

Ernst von Siemens Musikstiftung
Wittelsbacherplatz 2
80333 München