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Ein Notenständer steht auf der Hinterbühne der Staatsoper Wien inmitten von Getummel Ein Notenständer steht auf der Hinterbühne der Staatsoper Wien inmitten von Getummel

Antragstellung

Hier einen Antrag stellen! 

Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn Sie sich mit unseren Förderbeding­ungen einverstanden erklären. Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, erhalten Sie einen Fördervertrag auf Grundlage der Förderbedingungen. Bitte lesen Sie die Förderbedingungen vor Antragstellung aufmerksam durch.

Antragssteller

Berechtigt einen Antrag einzureichen ist nur die veranstaltende Institution. Eigenanträge und Anträge von Einzelpersonen sind in der Regel nicht möglich. Der anzugebende Antragsteller ist Ansprechpartner für alle inhaltlichen Rückfragen. Der anzugebende kaufmännische Leiter muss zeichnungs­berechtigt für die Institution sein, da er im Fall einer Förderung den Fördervertrag zu unterzeichnen hat.

Fördermodus

Eine Förderung wird maximal für drei aufeinanderfolgende Jahre bzw. Perioden (z.B. Biennalen) ausgesprochen. Jede Institution kann nur mit einem Projekt pro Kalenderjahr unterstützt werden.

Fördersumme

Die Ernst von Siemens Musikstiftung übernimmt keine Vollfinanzierung von Projekten mit Ausnahme von Kompositionsaufträgen. Übernommen werden vor allem künstlerische Kosten. Das Kuratorium achtet darauf, wie die angesuchte Fördersumme im Verhältnis zur Beteiligung anderer Institutionen/Veranstalter/Stiftungen steht. Diese sollten sich in einem ähnlichen Rahmen am Projekt beteiligen.

Antragsfristen

Zur Frist am 15. September können Anträge eingereicht werden, die frühestens im Folgejahr beginnen. Über diese Anträge wird bis Ende des jeweiligen Jahres entschieden.
Zur Frist am 1. März können Anträge eingereicht werden, die frühestens in der zweiten Jahreshälfte (ab Juli) beginnen. Über diese Anträge wird bis Ende Juni entschie­den. 

Online-Antrag

Anträge können nur online gestellt werden. Hierfür melden Sie sich bitte in unserem Antragssystem an. Füllen Sie das Online-Formular vollständig in ganzen Sätzen (keine Stichworte) aus. Sie können Ihren Antrag zwischen­speichern und an einem anderen Tag weiterbearbeiten. Ein Versenden des Antrags ist erst nach dem Ausfüllen aller Pflichtfelder möglich. Bitte über­prüfen Sie über die PDF-Ansicht Ihren Antrag. In der Form, in der Ihr Antrag hier erscheint, wird er dem Kuratorium vorgelegt. Sie können dem Antrag Dateien, ausschließlich in Deutsch und Englisch, beifügen, die Sie zur Vorstellung Ihres Projekts für förderlich und notwendig erachten. Dem Kuratorium werden außer dem Formular und dem Finanzplan noch eine hochgeladene Datei zur Vorbereitung auf die Sitzung vorgelegt. Dieses Dokument kann bis zu acht weitere Seiten umfassen und sollte, je nach beantragtem Projekt, folgende ergänzende Informationen enthalten: Konzertprogramme, Kurzbiografien, Inhaltsverzeichnis bei Publikationen, Teilnehmer und Programm bei Symposien, o.a. Sollte die Datei mehr als acht Seiten umfassen oder nicht den Formatierungsangaben entsprechen, wird sie dem Kuratorium zur Sitzungsvorbereitung nicht vorgelegt.

Zur jeweiligen Frist muss der Antrag erfolgreich versendet worden sein, sonst gilt die Antragsfrist als versäumt. Nach erfolgreichem Versand des Antrags erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail, die Ihnen den Eingang im System bestätigt. Nicht versendete Anträge werden nach der jeweiligen Frist aus dem System gelöscht.

Einzureichendes Zusatzmaterial

Bei der Planung von Veranstaltungen, in deren Rahmen Werke von jungen oder unbekannteren Komponisten gespielt werden oder bei der Vergabe von Kompositionsaufträgen, müssen beispielhafte Partituren und Einspielungen zur Antragsfrist eingereicht werden. Nach Möglichkeit sollten größer besetzte Werken eingereicht werden und die eingespielten Stücke und Partituren korrespondieren. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie Material zu den an Ihrem Projekt beteiligten Komponisten einreichen müssen, können Sie dies vorab mit uns klären.

Das Material muss online zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden. Material, das gesondert per E-Mail zugestellt wird, gilt als nicht eingereicht und kann nicht berücksichtigt werden. Bitte verwenden Sie zum Einreichen des Materials einen Cloud-Dienst, über den die Dokumente dauerhaft abrufbar sind. Den entsprechenden Link können Sie direkt im Formular hinterlegen. Bitte hinterlegen Sie das Material nicht als Upload und bitte reichen Sie das Material nicht über einen Datenversanddienst ein, zu dem der Zugang nur einige Tage gültig ist. Zwischen der Einreichfrist und der Sitzung, in der über Ihren Antrag entschieden wird, können mehrere Monate liegen. Sollte das Material dann nicht mehr abrufbar sein, gilt es als nicht eingereicht.
 

Ablauf nach der Antragsfrist

Prüfung des Antrags

Ihr Antrag wird nach Ablauf der jeweiligen Frist in der Münchner Geschäftsstelle geprüft. Abgewiesen werden Anträge

- die nicht dem Förderschwerpunkt entsprechen
- die nach Antragsfrist eingegangen sind
- ohne detaillierten, tabellarischen Finanzplan
- ohne eingereichtes Material zu den Komponisten

Eingangsbestätigung

Wenn Ihr Antrag den Richtlinien entspricht, erhalten Sie von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung. Bis Sie Antwort erhalten, können mehrere Wochen vergehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der hohen Zahl an Anträgen vorab weder telefonisch noch per E-Mail Auskunft über den Eingang Ihres Antrags oder Materials gegeben werden kann.

Änderungen in der Projektplanung

Sollten sich nachträglich Änderungen in der Projektplanung, bei Projektpartnern oder der Finanzierung ergeben, teilen Sie uns diese bitte möglichst umgehend, unter Angabe der Antragsnummer, der antragstellenden Institution und des Antragstellers mit.

Mitteilung über Kuratoriumsentscheid

Über die Förderungen entscheidet ein international besetztes Kuratorium. Dieses kann entscheiden, auch nur Teile des eingereichten Projekts zu fördern. Die Sitzungen finden im November und Mai/Juni statt. Die Bescheide werden Ihnen schriftlich zugesandt. Auch hier dauert es einige Wochen, bis Sie den Bescheid erhalten. Da wiederum vorab keine Auskunft erteilt werden kann, sehen Sie bitte auch hier von Anfragen per Telefon oder E-Mail ab.

Was wir nicht fördern

Die Ernst von Siemens Musikstiftung vergibt keine Stipendien und unterstützt nicht die Produktion von marktgängigen CDs. Auch hochschulinterne Projekte können nicht gefördert werden. Ebenfalls vergibt die Musikstiftung keine allgemeinen institutionellen Förderungen, sondern fördert nur konkrete Projekte. Förderungen von Übersetzungen sowie Druckkostenförderungen von Dissertationen sind ebenfalls nicht möglich. Projektanträge, die einmal abgelehnt wurden, können nicht erneut eingereicht werden.

 

Fragen zur Antragstellung

Wenn Sie noch weitere Fragen zur Antragstellung haben, kontaktieren Sie uns gerne: